Allgemeine Geschäftsbedingungen
PV Hessen GmbH
Landgraf-Philipp-Str. 25
34613 Schwalmstadt
Amtsgericht Marburg: HRB 8175
- Anwendungsbereich
- Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, insbesondere kauf-, werklieferungs- und werkvertragliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich Installations-, Montage- und Serviceleistungen sowie Beratungs- und Nebenleistungen (nachfolgend „Leistungen“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Von diesen AGB oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende oder diese AGB oder gesetzliche Bestimmungen ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
- Die AGB gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend auch „Kunde“). Verbraucher ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft mit uns zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Ist der Kunde Unternehmer gelten die AGB im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Leistungen.
- Angebote und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt durch eine Bestellung des Kunden und unsere Annahme der Bestellung zustande. Soweit in diesen AGB nicht abweichend bestimmt, erklären wir unsere Annahme entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung unserer Leistung. Das vorstehende Schriftformerfordernis gilt nicht für nachvertragliche Änderungen.
- Eine Bestellung des Kunden können wir innerhalb von zwei (2) Wochen nach ihrer Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Bestellungen für den Kunden bindend. Unser Schweigen begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss. Geht unsere Auftragsbestätigung beim Kunden verspätet ein, wird dieser uns hierüber unverzüglich informieren.
- Bei unseren Komplettangeboten des Verkaufs und der Installation sowie Netzanmeldung von Photovaltaikanlagen beauftragen wir im Namen des Kunden ggf. andere Gewerke (Gerüstbauer, Dachdecker, Elektrobetriebe).
- Der Kunde erhält vorab zunächst ein vereinfachtes Angebot auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben und durch uns anhand von Bildern, die der Kunde übermittelt und/oder Google Maps Recherchen. Erst nach Auftragserteilung erfolgt eine konkrete Bewertung anhand der örtlichen Gegebenheiten sowie eine endgültige Kalkulation im Hinblick auf die prognostizierte Leistung der Anlage. Hierdurch kann es passieren, dass der Kunde mehr oder weniger Leistung als zunächst kalkuliert auf sein Dach erhält. Bei negativer Abweichung der im Detail kalkulierten Leistung vom vereinfachten Erstangebot um mehr als 15, steht dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Vertrag genauso wie in dem Fall zu, indem die prognostizierte Leistung zwar erreicht werden kann, jedoch nur durch Installation weiterer Module und hierdurch resultierender Mehrkosten von mehr als 15 %.
- Ein Anspruch des Kunden auf die konkret im Angebot / Vertrag bezeichneten Komponenten besteht nicht. Daher ist im Angebot / Vertrag bei Nennung von Komponenten auch der Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten. Denn aufgrund der aktuellen Marktsituation ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne benannte Komponenten konkreter Hersteller nicht lieferbar sind, wir uns insoweit um bestmögliche Alternativen bemühen müssen, um den Auftrag dennoch erfüllen zu können. Lassen sich keine gleichwertigen Alternativen binnen der Auftragsfrist beschaffen oder nur mit erheblichen Mehrkosten, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag und / oder einer Verlegung des Liefertermins.
- Statische Berechnungen der Gebäude bzw. Montageorte sind in unseren Angeboten nicht enthalten. Der Kunde stellt die Eignung der Dach- und/oder Unterkonstruktion im Vorfeld sicher. Durch gesonderten Auftrag können wir eine Überprüfung der Dachfläche durch einen Statiker anbieten.
- Bei der Montage können einzelne oder mehrere Dachziegel brechen. Ersatzziegle sind vom Kunden zu stellen.
- Zum 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG 2022 in Kraft, darin enthalten ist, dass beim Kauf von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten unter bestimmten Voraussetzungen eine Mehrwertsteuer von 0% zu berechnen ist. Sofern die Mehrwertsteuer mit 0% nach UStG §12 Abs.3 . dem Kunden in Rechnung gestellt wird, sichert der Kunde zu, dass er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Eine Nachforderung der Umsatzsteuer aufgrund fehlender Voraussetzungen hat der Kunde zu verantworten und zu tragen.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die verkaufte und/oder installierte Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden muss. Die Registrierungspflicht trägt allein der Kunde. Wir sind verpflichtet erforderliche Unterlagen zu übermitteln sofern erforderlich.
Zur Registrierungseite: https://www.bundesnetzagentur.de
- Verbraucherverträge über digitale Produkte
- Für einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen im Sinne des § 327 BGB („digitale Produkte“) oder eine Sache, die digitale Produkte enthält oder mit diesen verbunden ist zwischen uns und einem Verbraucher gelten – unter Maßgabe der nachfolgenden Regelungen – die gesetzlichen Regelungen.
- Wir stellen dem Verbraucher ein digitales Produkt in der Version bereit, die wir in der Auftragsbestätigung angeben.
- Wir dürfen bei einer dauerhaften Bereitstellung des digitalen Produkts notwendige und dem Verbraucher zumutbare Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsgemäßheit nach § 327e Abs. 2 und 3 BGB und § 327 f BGB erforderliche Maß hinausgehen nur zur Anpassung des digitalen Produkts an eine neue technische Umgebung, erhöhte Nutzerzahlen oder aus sicherheitstechnischen, betriebstechnischen oder rechtlichen Gründen vornehmen, sofern dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und wir den Verbraucher klar und verständlich über die Änderung informieren.
- Eine Änderung des digitalen Produkts, welche die Zugriffsmöglichkeit des Verbrauchers auf das digitale Produkt oder welche die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Verbraucher erheblich beeinträchtigt, dürfen wir nur vornehmen, wenn wir den Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers (z.B. E-Mail) informieren.
- Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale des digitalen Produkts gehören nicht automatisch zu der vereinbarten Beschaffenheit nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 1a BGB, zu dem vereinbarten Zubehör, Anleitungen und Kundendienst nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB oder zu den zu den vereinbarten Aktualisierungen nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden.
- Widerrufsrecht
Soweit der Kunde, der Verbraucher ist, einen Werkvertrag wie einen Vertrag über die Installation von Photovoltaikanlagen oder über die Installation anderer Hardware mit uns abschließt, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu:
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, PV Hessen GmbH, Landgraf-Philipp-Str. 25, 34613 Schwalmstadt Mail: info(at)pvhessen.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. |
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An:
PV Hessen GmbH, Landgraf-Philipp-Str. 25, 34613 Schwalmstadt
Mail: info(at)pvhessen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_______________________________________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*) _____________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) ______________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
- Zahlungsmethode, Preise und Zahlung
- Zahlungen an uns können ausschließlich per Banküberweisung auf unser in den Rechnungen angegebenes Bankkonto geleistet werden.
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart gilt folgender Zahlungsplan in Prozent von der gesamten Auftragssumme bei Auftragserteilung inklusive Montage:
30% – Nach Bestellung
50% – Nach Montage der Module auf dem Dach
20% – Nach Inbetriebnahme der Anlage
Bei lediglich Einkauf der Komponenten ohne oder teilweise Montage:
100% Vorkasse nach Bestellung
- Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind unsere Preise in Euro und verstehen sich ein- schließlich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer, verstehen sich unsere Preise EXW (Incoterms 2020) zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Die Preisberechnung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen (z. B. je Meter) und der Menge der tatsächlich ausgeführten Leistungen, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. für eine Ware, durch Pauschalsumme oder Komplettangebot, nach Stundenlohnsätzen, etc.) vereinbart ist.
- Unsere Rechnungsforderungen sind innerhalb von 7 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung ohne Abzug an unseren Hauptsitz zu zahlen. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind unsere Forderungen aus dem Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der jeweiligen Ware und ordnungsgemäßer Rechnungstellung zur Zahlung fällig.
- Ist der Kunde Unternehmer, sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Sätze, mindestens aber von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Soweit keine Vorleistung durch uns vereinbart ist, können wir Lieferungen an den Kunden zurückhalten, bis die uns zustehende Zahlung des Kunden Zug um Zug mit unserer Leistung bewirkt wird.
- Wird nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar, durch die ein Anspruch von uns gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, sind wir im Falle einer Vorleistungsplicht unsererseits berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Erbringt der Kunde keine Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, sind wir – unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte – dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eine Vorauszahlung leistet.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der Anspruch des Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie unser Anspruch stammt.
- Gefahrübergang, Durchführung der Lieferung, Termine
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferungen, und zwar auch bei Teillieferungen, mit Übergabe auf den Kunden über; ist der Kunde Unternehmer, ist Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden, spätestens aber das Verlassen des Lieferwerkes.
- Bei werkvertraglichen Leistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald sich die Leistung in der Sachherrschaft des Kunden befindet, spätestens jedoch mit der jeweiligen (Teil-)Abnahme.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, bestimmen wir Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.
- Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Wir können vom Vertrag mit dem Kunden zurücktreten, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bei unserem Vorlieferanten bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert worden sind (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist weiterhin, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben.
- Die Einhaltung der vereinbarten Termine setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen, die Erfüllung der Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen und sonstiger Hardware, soweit einschlägig, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.
- Die Einhaltung der vereinbarten Termine für die Installation von Photovoltaikanlagen und/oder anderer Hardware setzt zusätzlich voraus, dass die Witterungsbedingungen die Installation zulassen. Dies kann etwa wegen Gewitter, Sturm und/oder Regen nicht der Fall sein. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, vereinbaren wir mit dem Kunden einen neuen Ersatztermin.
- Ist der Kunde Unternehmer gilt ergänzend folgendes: Die vereinbarten Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden als eingehalten, auch soweit Lieferungen ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden können. Ist Abholung durch den Kunden vereinbart, muss die vertragsgemäß versandfertig gemeldete Lieferung unverzüglich abgeholt werden; andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Wahl zu versenden und als geliefert zu berechnen. Soweit sich die Ausführung von Leistungen um mehr als eine Woche verzögert, weil der Kunde Pflichten unter dem Vertrag schuldhaft verletzt, sind wir berechtigt, von dem Kunden pro Werktag nach dem Ablauf der Wochenfrist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Netto-Preises der verzögerten Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % dieses Netto-Preises, zu fordern. Unser Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiteren Schadensersatz zu fordern, bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen weitergehenden Schadensersatz anzurechnen.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Solche Teillieferungen können wir gesondert in Rechnung stellen; die Frachtkosten für alle Teillieferungen dürfen die vereinbarten Frachtkosten nicht übersteigen. Das Recht des Kunden, bei pflichtwidrig und schuldhaft nicht rechtzeitig erbrachten Restlieferungen vom ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn er an bereits erbrachten Teilleistungen kein Interesse hat, bleibt unberührt.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Leistungen, um die Dauer der Behinderung durch die höhere Gewalt hinauszuschieben. Ereignissen höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden, unter Anwendung der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisse gleich, insbesondere währungs-, handelspolitische, sonstige hoheitliche Maßnahmen, wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege – jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer –, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Gleiches gilt für Streiks und Aussperrungen. Dauern Ereignisse höherer Gewalt oder diesen gleichgestellten Ereignissen länger als drei (3) Monate, steht sowohl uns als auch dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Wir informieren den Kunden so bald wie möglich von Eintritt und Ende derartiger Ereignisse.
- Wir haften nicht für Verzögerungen oder sonstige Verletzungen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die direkt oder indirekt durch den Ausbruch des Coronavirus bzw. die andauernde Pandemie (COVID 19) und die entsprechenden Maßnahmen („Corona-Krise“) verursacht werden. Wir werden allerdings wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der möglichen Auswirkungen der Krise auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ergreifen. Auf unser Verlangen und nach Benachrichtigung des Kunden sind unsere vertraglichen Verpflichtungen suspendiert, solange die Corona-Krise bzw. deren Aus- oder Nachwirkungen die Vertragserfüllung verhindern oder verzögern. Termine verlängern sich entsprechend. Dauert die Suspendierung länger als drei (3) Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.
- Hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung wegen Verzuges, so ist der zu ersetzende Schaden beschränkt auf einen Betrag von 0,5 % des vereinbarten Netto-Preises der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jede volle Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf einen Betrag von 5 % dieses Netto-Preises. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Der Kunde ist – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen – nur zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung von Terminen berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben oder dem Kunden das Festhalten am Vertrag aufgrund der Verzögerung nicht zumutbar ist. Haben wir eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Jede Partei hat auf Verlangen der jeweils anderen Partei innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob sie vom Vertrag zurücktritt oder weiter am Vertrag festhalten will.
- Abnahme
- Leistungen bedürfen einer Abnahme, wenn sich dies aus gesetzlichen Vorschriften ergibt oder dies vereinbart ist wir dies nach Ziffer 7.2 verlangen.
- Wir sind berechtigt, bei Verträgen über Installationsleistungen, insbesondere Installation von Photovoltaikanlagen, eine Abnahme des Kunden zu verlangen.
- Soweit nicht abweichend vereinbart, hat die Abnahme innerhalb von zwei (2) Wochen nach Meldung der jeweiligen Abnahmebereitschaft zu erfolgen.
- Wir können für in sich abgeschlossene, selbstständig nutzbare Teile unserer Leistungen eine Teilabnahme verlangen und dementsprechend unsere teilweise Abnahmebereitschaft melden. Bei erfolgreicher Teilabnahme sind wir spätestens auch berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
- Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Eigentumsvorbehalt, Vorbehalt unserer Schutzrechte
- Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (nachfolgend „Vorbehaltsware“).
- Ist der Kunde Unternehmer gilt dies bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
- Der Kunde hat das Recht, Vorbehaltsware weiterzuverarbeiten. Diese Weiterverarbeitung erfolgt kostenfrei und ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.
- Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache in einem dem Rechnungswert der Vorbehaltsware entsprechenden Umfang und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
- Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur in Höhe des Weiterverkaufswertes der Vorbehaltsware. Beim Weiterverkauf von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Weiterverkaufswertes dieser Miteigentumsanteile.
- Der Kunde ist ermächtigt, die an uns aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware abgetretenen Forderungen einzuziehen
- Wir sind zum Widerruf der Erlaubnis zum Weiterverkauf und der Einziehungsermächtigung berechtigt, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug befindet; der Kunde außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verfügt hat; oder nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar wird, durch die ein Anspruch von uns gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
- Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um insgesamt mehr als 10 % übersteigt.
- Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer-, Bruch-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern und uns dies nach Aufforderung nachzuweisen.
- Von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder anderen Eingriffen Dritter muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
- Wir behalten uns über die gelieferten Waren hinausgehende Eigentums- sowie sonstige Schutzrechte vor, insbesondere an den von uns in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, Designs, Design-Vorschlägen, Schablonen, Werkunterlagen, Formen, Copyrights, Know-how und Kalkulationen sowie Software.
- Untersuchungs- und Rügepflicht
- Ist der Kunde Unternehmer, hat er im Rahmen von Kauf- und Werklieferungsverträgen die Ware bei Ablieferung hinsichtlich Menge, Gewicht und Verpackung unverzüglich zu untersuchen und jede diesbezügliche Beanstandung auf dem Lieferschein oder dem Frachtbrief zu vermerken. Anderenfalls gelten Menge, Gewicht und Verpackung als vertragsgemäß. Der Kunde hat unverzüglich nach Ablieferung der Ware eine stichprobenartige Qualitätsuntersuchung zu veranlassen und hierfür die Verpackung (Kartons, Schachteln, Folie etc.) zu öffnen. Erkennbare Sachmangel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Tage nach Ablieferung der Ware, verdeckte Sachmangel unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
- Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Lieferung durch den Kunden ist die Rüge von Sachmängeln ausgeschlossen, die bei der Abnahme erkennbar waren und nicht vorbehalten wurden.
- Die Mangelanzeige hat Art und Umfang des Mangels genau zu bezeichnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben hiervon zwecks Untersuchung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Eine solche Untersuchung kann durch uns, unsere Zulieferer oder jeden anderen hierzu von uns bestimmten Dritten erfolgen.
- Mängel
- Die Rechte des Kunden bei Mangeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mangeln gelten die gesetzlichen Vorschriften allerdings nur nach Maßgabe von Ziffer 11. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften gelten nachfolgende Regelungen.
- Ist der Kunde Unternehmer und liegt ein Vertrag über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen gilt: Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale der Leistung gehören nicht automatisch zu der vereinbarten Beschaffenheit nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, zu dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden.
- Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Leistung übernehmen wir keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes.
- Ist der Kunde Unternehmer, sind wir, sofern die Leistung im Zeitpunkt des Gefahrübergang mangelhaft ist, zur Nichterfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Bei der Neulieferung ist die Ware nach unserer Wahl durch den Kunden, aber auf unsere Kosten zurückzusenden oder zu entsorgen, außer die Rücksendung und/oder Entsorgung ist für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden.
- Bei Verträgen über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen gilt hinsichtlich Kunden, die Unternehmer sind: Entspricht die Leistung der von den Parteien vereinbarten Beschaffenheit, ist die Leistung auch dann vertragsgemäß und mangelfrei, wenn sie nicht den objektiven Anforderungen im Sinne von § 434 Abs. 3 BGB entspricht. Wenn ein Werkvertrag vorliegt, gilt: Unsere Leistungen sind mangelfrei, wenn sie den vereinbarten Beschaffenheiten entsprechen, die den geschuldeten Leistungsinhalt abschließend beschreiben.
- Gelieferte Solarmodule sind insbesondere nicht mangelhaft, soweit die elektrische Leistung eines Solarmoduls innerhalb der im Produktdatenblatt ausgewiesenen Toleranzen liegt.
- Erfüllungsort der Nichterfüllung ist unser Geschäftssitz.
- Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm bei Fehlschlagen der Nichterfüllung nach seiner Wahl unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadenersatzansprüche wegen Mangeln gilt Ziffer 11. Ein etwaiges Recht zur Selbstvornahme unter den gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.
- Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z.B. chemische oder elektrochemische Einflüsse).
- Haftung
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Aufwendungsersatzansprüchen nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften; bei einer Haftung aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen.
- Ist der Kunde Unternehmer gilt der obige Ausschluss auch nicht bei Aufwendungsersatzansprüchen im Rahmen des Lieferantenregresses nach § 327u Abs. 1 BGB oder § 445a Abs. 1 BGB.
- Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mangeln beträgt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) und b), §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB, bei Rückgriffsansprüchen nach § 445b Abs. 2 BGB sowie bei Arglist; sowie für Schadenersatzansprüche zusätzlich bei einer Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Ist der Kunde Verbraucher greifen die gesetzlichen Verjährungsfristen darüber hinaus für Ansprüche auf Nichterfüllung, wegen Rücktritts oder Minderung, wenn ein Vertrag über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt.
- Die Ablaufhemmungen für Ansprüche des Verbrauchers nach § 327j oder § 475e BGB bleiben von der vorstehenden Ziffer unberührt.
- Die regelmäßige Verjährungsfrist im Sinne des Gesetzes, soweit sie für sonstige Ansprüche des Kunden gegen uns gilt, wird auf zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche bei einer Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Ist der Kunde Unternehmer endet die Ablaufhemmung nach § 445b Abs. 2 BGB spätestens fünf (5) Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware dem Kunden abgeliefert haben.
- Außenwirtschaftsrecht
- Die Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
- Der Kunde hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren (Hardware und/oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von uns erbrachten Leistungen (einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er dabei die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
- Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der Kunde uns nach Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln.
- Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegen uns wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
- Vertraulichkeit, Werbung
- Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Unterlagen und unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus den Umstanden ergibt, dass sie vertraulich sind, (nachfolgend: „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er ist insbesondere nicht dazu berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Informationen an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Soweit wir einer Weitergabe von Auftragen an Dritte zugestimmt haben, sind diese entsprechend schriftlich zu verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt bis zu einer Dauer von zehn (10) Jahren nach Beendigung bzw. Abwicklung des Vertrages fort. Sie besteht nicht, soweit Informationen dem Kunden bereits bei Abschluss des Vertrages bekannt waren oder später bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht beruht oder bereits bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt waren oder später öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.
- Die Nutzung des Vertrages zu Werbezwecken ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.
- Erfüllungsort, Form, Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges
- Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist unser Geschäftssitz.
- Soweit in diesen AGB oder in dem Vertrag auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist Textform im Sinne von § 126 b BGB (dauerhafter Datenträger wie Brief oder E-Mail) zur Wahrung der Schriftform ausreichend.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vertragsbestandteile lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Ist der Kunde Verbraucher, ist, für den Fall, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Unternehmer, ist das Gericht an unserem Geschäftssitz örtlich ausschließlich zuständig, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Kun- den an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder einem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen.
- Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht/CISG. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Artikel 6 Absatz 1 Rom-I-Verordnung).
- Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung seiner Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.